1. Geltungsbereich
Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung des umstehenden Auftrages die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere über Preise, Lieferung, Zahlung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz uneingeschränkt an.
2. Vertragsinhalt
Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil.
Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.Ergänzende oder vom Vertrag abweichende Vereinbarungen. Ergänzende oder vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind für den Auftragnehmer nur dann bindend, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, wenn im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.
Soweit der umstehende Auftrag Grundstücke betrifft, so versichert der Auftraggeber mit seiner Unterschrift unter der Vertragsurkunde (Auftrag), dass er Eigentümer des den Auftrag betreffenden Grundstückes ist bzw. dass er vom Eigentümer bevollmächtigt wurde, den umstehenden Auftrag zu erteilen.
3. Auftragsausführung
Die Auftragsausführung bzw. Lieferung erfolgt an dem vom Auftraggeber genannten Ort. Für etwaige Genehmigungen ist der Auftraggeber selbst zuständig, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Ist für die Auftragsausführung bzw. Lieferung eine bestimmte Zeit vereinbart, beginnt diese erst, wenn vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen sowie nach Vorliegen aller verbindlichen Maße beim Auftragnehmer.
5 Arbeitstage vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Ist für die Auftragsausführung bzw. Lieferung eine bestimmte Zeit vereinbart, beginnt diese erst, wenn vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen sowie nach Vorliegen aller verbindlichen Maße beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, die notwendigen Vorbereitungen zur Auftragsausführung selbst durchzuführen bzw. zu veranlassen, wie beispielsweise die Beseitigung von Regen- und Wasserfallrohren, Leitungen und Rollläden, Blitzschutzanlagen etc. Kann beim vereinbarten Termin der Auftragsausführung bei Eintreffen der Ausführenden durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Auftragsausführung nicht erfolgen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die hieraus entstandenen Kosten (Fahrtkosten und Stundenlöhne etc.) zu übernehmen.
4. Preise und Bezahlung
Soweit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine festen Preise vereinbart wurden, werden die Preise auf Grundlage der am Tag der Auftragsausführung bzw. Lieferung gültigen Preise berechnet.
Die Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Mehrwertsteuer. Ändert sich die Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, so wird der Rechnung die Mehrwertsteuer, welche zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung gültig ist, zu Grunde gelegt.
Die Auftragsbestätigung ist nur gültig, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahlung in Höhe von 30% geleistet worden ist.
Bei der Vertragsunterzeichnung werden 30% und bei Abschluss des Auftrages 70% des Auftragswertes fällig.
Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
5. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, Schadenersatz
Sollte die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nicht geleistet worden sein, nimmt sich der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Auftraggeber vor Fertigung des in Auftrag gegebenen Werkes vom Vertrag zurücktritt bzw. diesen kündigt, ohne dass der Auftragnehmer ihm einen Grund dazu gegeben hat, oder aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Auftragswertes zu beanspruchen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nach Fertigung der Bauteile bzw. des Werkes, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Lieferung von Bauteilen ohne Montage 100% des Gesamtauftragswertes und bei Lieferung und Montage 90% des Gesamtauftragswertes. Dem Auftraggeber ist es vorbehalten weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wenn bei beim Montageprozess festgestellt werden, dass die Auftragsausführungen bzw. die Montage aus technischen Gründen in der vorgesehenen Art und Weise nicht möglich ist, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragnehmer ein Recht zum Vertragsrücktritt ohne dass der Auftraggeber berechtigt ist, Schadensersatzansprüche geltend zu machen
Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sowie von ihm beauftragte Dritte wegen sonstiger Pflichtverletzungen aus dem Vertrag sowie aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es liegt eine Körperverletzung oder eine Verletzung der Gesundheit vor.
Gegenansprüchen sind nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
6. Abnahme
Mit der Fertigstellung der Werkleistung des Auftragnehmers gilt diese als abgenommen. Kleine und unwesentliche Mängel beeinflussen die Abnahme nicht.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den erkannten Regeln der Technik entspricht nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den üblichen Gebrauch aufheben oder mindern. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr nur für Leistungen, die von ihm oder einem von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden.
Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass das ausgeführte Werk und die gelieferten Bauteile und Materialien in einwandfreien Zustand sind und das Werk als vertragsgemäß abgenommen wird. Vor der Abnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, das ausgeführte Werk auf Mängel, die erkennbar und offensichtlich sind zu untersuchen. Mängel, die hätten erkannt werden können, bei sorgfältiger Untersuchung des Werkes vor Abnahme, können nachträglich nicht mehr gerügt werden.
Wird vom Auftraggeber keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung. Vorgenannte Regelungen gelten auch für Teilabnahmen.
Beim Vorhandensein von Mängeln kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Für die Nacherfüllung ist dem Auftragnehmer eine Frist von mindestens 5 Wochen einzuräumen. Bei der Nachlieferung kann der Auftragnehmer entscheiden, ob er die Mangelbeseitigung oder die Ersatzlieferung wählt. Ist die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigern.
Kommt der Auftragnehmer seinen vorgenannten Pflichten, insbesondere der Nacherfüllungspflicht innerhalb der Frist nicht nach oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Der Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Ersatzvornahme durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers.
7. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen ist außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere für Schäden aufgrund des Verlustes von Daten. In Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch in Fällen der leicht fahrlässigen Pflichtverletzung.
8. Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmers und dem Auftragnehmers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert, es sei denn, Sie möchten gerne zusätzliche Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.